Flugbetrieb
Flugreglement
Für den Flugbetrieb auf unserem Modellflugplatz gilt ein verbindliches Flugreglement für alle Modellpiloten. Dieses steht den Mitgliedern im internen Bereich als Download zur Verfügung. Nachfolgend ein kurzer Auszug mit Regeln, die auch für die Allgemeinheit von Interesse sind.
Checkliste
- Flugmodell, Sender, Akku, etc. werden vor dem Flug geprüft.
- Piloten sind fit und in guter körperlicher Verfassung.
- Bereitstellung und Motorenstart nur auf den vorgesehenen Plätzen.
- Sicherer Flugstil ohne Gefährdung Dritter, keine Selbstüberschätzung.
- Alle Piloten stehen zusammen und kündigen Flugmanöver wie Start, Landung, Touch and Go, Low Pass, etc. laut und deutlich an.
- Flächenflieger und Helis fliegen nur gleichzeitig, wenn dies mit allen Piloten abgesprochen wurde.
- Jeder trägt aktiv zu einem sicheren und geordneten Flugbetrieb bei.
Flugverbot
Auf dem Modellflugplatz Süessblätz besteht kein generelles Flugverbot an hohen Feiertagen wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten. Es gelten die üblichen Betriebsregeln des Modellflugplatzes. Unabhängig davon sind alle Modellpiloten angehalten, an Sonn- und Feiertagen auf die Anwohnerschaft besonders Rücksicht zu nehmen und unnötige Lärmbelastungen zu vermeiden.
Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor oder Kerosinturbine
- Dienstag, Mittwoch und Samstag jeweils 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr.
- Ausgenommen sind öffentliche Feiertage und kantonale Ruhetage.
Flugzeiten für Elektro- und Segelflugzeuge
- Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen.
- Für besonders laute Elektromodelle gelten dieselben Flugzeiten wie für Modelle mit Verbrennungsmotor.
Regelung für Gastpiloten
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, Gastpiloten einzuladen. Es ist die Pflicht des Mitglieds, den Gast über die Regeln unseres Flugbetriebs aufzuklären und deren Einhaltung zu überwachen.
Für den Gast gelten folgende Bestimmungen:
- Er muss über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.
- Er muss zusammen mit dem Gastgeber auf dem Fluggelände sein.
- Sein Flugmodell ist gemäss dem Flugreglement des MVZM zugelassen.
Segelflugmodelle haben immer Vortritt
Übergeordnete Regelungen für den Modellflug
Die Regelwerke und Bestimmungen des Vereins stehen stets im Einklang mit den schweizweit gültigen Vorschriften für den Modellflug. Diese nationalen Regelungen bilden die oberste rechtliche Grundlage und sind für alle Mitglieder verbindlich. Die vereinsinternen Reglemente dürfen die nationalen Vorgaben nicht ausser Kraft setzen oder widersprechen, sondern müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen. Alle Piloten sind verpflichtet, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und diese jederzeit einzuhalten.
Ab dem 1. Januar 2023 wendet die Schweiz die EU-Regeln für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) an. Der Schweizerische Modellflugverband (SMV) konnte bei der Schaffung der EU-Drohnenregulierung weitreichende Privilegien für den Betrieb von Modellluftfahrzeugen aushandeln. Dadurch ändert sich für den klassischen Modellflug kaum etwas.
Detaillierte Informationen zu den schweizweit gültigen Regeln sind auf der Website des Schweizerischen Modellflugverbands (SMV) verfügbar.